Crowdpartners verfügt über eine Befreiung von dem Verbot, als Vermittler Tätigkeiten auszuführen im Hinblick auf die (außerhalb einer geschlossenen Gruppe) Beschaffung von einforderbaren Geldern im Sinne des Artikels 4:3 des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes (Wft) sowie über eine Zulassung für die Vermittlung von Hypothekenkrediten gemäß Artikel 2:80, Abs. 1, Wft, die auf der Grundlage von Artikel 2:83, Abs.1, Wft verliehen wurde. Im Übrigen ist Crowdpartners weder genehmigungs- noch prospektpflichtig aufgrund des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes. Investitionen über Crowdpartners fallen daher weder unter das Einlagensicherungssystem noch unter ein Anlageausgleichssystem oder eine andere Garantieregelung.

1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

Account: Das über die Website erstellte Profil eines Benutzers, das zudem Zugang zum Konto des Investors gewährt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Crowdpartners, in ihrer zuletzt geänderten Version, die bei der Industrie- und Handelskammer hinterlegt und auf der Website veröffentlicht sind.

Besucher: Jeder Besucher der Website, zu denen auch  (zur Verdeutlichung) ein Benutzer gehört.

Crowdpartners: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Crowdpartners B.V., mit Sitz in Almere Haven, mit Büroräumen im Olympisch Stadion 24, Amsterdam, die im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 59658312 eingetragen ist.

Benutzer: Jeder Besucher, zu denen auch (zur Verdeutlichung) Investoren, Kreditnehmer oder Partner, die ein Account auf der Website angelegt haben, gehören.

Anmelden: Unterzeichnung einer Beitrittserklärung, in dem ein Investor angibt, an einem Darlehensvertrag teilnehmen zu wollen. Jede grammatikalische Deklination von „Anmelden“ hat die gleiche Bedeutung.

Investor: Jede (Rechts)Person, die sich für ein Projekt für die Vergabe eines Kredits angemeldet hat.

Kreditmanager: Die Stiftung „Stichting Crowdpartners Leningmanager“, die mit dem Ziel gegründet wurde, einen Kredit oder mehrere Kredite zu verwalten und zu koordinieren. Sie hat ihren Sitz in Almere Haven, mit Büros im Olympisch Stadion 24, Amsterdam,  eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 62965794. Der Kreditmanager kann auch eine andere Stiftung sein, die Crowdpartners für ein bestimmtes Projekt anweist. Der Kreditmanager besitzt eine Genehmigung für das Anbieten von Hypothekenkrediten, wie dies in Artikel 2:60, Abs. 1, Wft, angegeben ist und die auf der Grundlage von Artikel 2:63, Abs. 1, Wft verliehen wurde.

Kreditnehmer: Jede (Rechts)Person, die auf der Website in einem oder mehreren Projekten beteiligt ist und damit einen entsprechenden Darlehensvertrag abgeschlossen hat.

Darlehensvertrag: Eine Kreditvereinbarung zwischen einem Kreditgeber, einer Gruppe von Investoren, dem Sicherheitenverwalter und dem Kreditmanager, die elektronisch über die Website für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen wurde oder wird.

Partner: Jede (Rechts)Person, die mit Crowdpartners eine Partnervereinbarung abgeschlossen hat.

Projekt: Die Beschreibung des auszuführenden (Unternehmens)Planes, für den der Kreditnehmer einen Kredit möchte.

Zahlungsdienstleister:  Die Online Payment Platform B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, gegründet in Delft, mit Büros im Kanaalweg 1, 2628 EB Delft, eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter 50124498, mit der Crowdpartners einen Lizenzvertrag für die integrierte Bereitstellung und Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen über unsere Website abgeschlossen hat.

Einsendeschluss: In Bezug auf ein bestimmtes Projekt: (a) das Enddatum einer Anmeldeperiode für einen Kredit oder (b) das erste Datum, an dem der Zielbetrag erreicht wurde.

Treuhandgesellschaft: „Stichting Crowdpartners Trust“, eine Stiftung, die zu Lasten und auf den Namen eines Investors Gelder verwaltet, mit Sitz in Almere, mit Büro im Olympisch Stadion 24, Amsterdam, eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter 60457309.

Konto: Hat die Bedeutung, die diesbezüglich in Artikel 3.1 beschrieben ist.

Website: Bedeutet die gesamte, von der von Crowdpartners betriebene, Online-Crowdfunding-Plattform. Sie ist zugänglich über die Website www.crowdpartners.nl, die aus geschlossenen und öffentlich zugänglichen Teilen und verbundenen Websites von Dritten besteht.

Sicherheitenverwalter: Die Stiftung „Stichting Crowdpartners Zekerhedenagent“, die die Sicherheitsrechte im Zusammenhang mit einer oder mehreren Darlehensverträgen verwaltet, mit Sitz in Almere Haven, und mit Büros im Olympisch Stadion 24, Amsterdam, eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 62966200.

2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Nutzung der Website durch Besucher, sofern davon nicht schriftlich in einer separaten Vereinbarung zwischen Crowdpartners und einem Besucher abgewichen wird, sowie für alle Vereinbarungen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen laut dem Inhalt der Vereinbarungen als gültig erklärt wurden.

    2. Durch die Nutzung der Website akzeptiert der Besucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    3. Crowdpartners behält sich das Recht vor, sowohl die Website als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen komplett oder teilweise zu ändern oder zu ersetzen, ohne dass dies vorab mitgeteilt werden muss. Der Besucher sollte regelmäßig die Website besuchen, um sich über eventuelle Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.

3. Account

  1. Um in ein Projekt zu investieren oder Zugang zu bestimmten nicht-öffentlichen Teilen der Website zu erhalten, muss der Besucher ein Konto anlegen, mit dem er gleichzeitig bei dem Zahlungsdienstleister ein Konto eröffnet (das „Konto“). Von diesem Konto aus kann der Besucher Gelder für einen oder mehrere Kredite anwenden. Durch die Erstellung des Accounts ist der Besucher auch gleichzeitig ein Benutzer.
  2. Der Besucher erstellt ein Account, indem er das Anmeldeformular auf der Website ausfüllt. Infolgedessen (I) schließt der Besucher eine Nutzungsvereinbarung mit Crowdpartners und der Treuhandgesellschaft ab und (II) akzeptiert er die Nutzungsbedingungen der Online Payment Platform B.V. Der Besucher ist verpflichtet, bei der Erstellung des Accounts (I) korrekte und vollständige Angaben zu machen und keine irreführenden Informationen bereitzustellen, (II) eine Kopie seines Personalausweises vorzulegen, oder, wenn der Besucher beim Handelsregister einer Industrie- und Handelskammer oder einer entsprechenden Institution im Ausland registriert ist, eine Registrierungs- oder Identifikationsnummer einzureichen.
  3. Eine Registrierung ist nur möglich, wenn der Besucher mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig ist. Der Besucher ist verpflichtet, seine Daten zu ändern oder zu ergänzen, wenn diese nicht mehr korrekt oder vollständig sind.
  4. Crowdpartners ist ohne Angabe von Gründen und in eigenem Ermessen berechtigt, die Registrierung eines Besuchers zu verweigern sowie das Account oder das Konto eines Benutzers zu schließen.
  5. Nach der Registrierung erhält der Besucher ein Passwort und sonstige Anmeldedaten an die vom Besucher auf dem Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse. Der Besucher besitzt ab diesem Moment ein Account mit einem dazugehörigen Konto.
  6. Das Account ist streng persönlich und nicht übertragbar.
  7. Der Benutzer geht sorgfältig mit seinem Passwort und den sonstigen Daten, die sich auf sein Account beziehen, um. Der Benutzer hält das Passwort für sein Account geheim und bewahrt es an einer sicheren Stelle auf. Der Benutzer trifft Maßnahmen, um zu vermeiden, dass Dritte ohne ausdrücklichen Auftrag des Benutzers dessen Account benutzen.
  8. Sollte der Benutzer entdecken, dass ein Dritter unrechtmäßig Gebrauch von seinem Account macht, wird der Benutzer Crowdpartners unverzüglich darüber per E-Mail an info@crowdpartners.nl informieren. Crowdpartners wird daraufhin den Benutzer instruieren, bestimmte Maßnahmen zu treffen, und dieser wird diese befolgen.
  9. Der Benutzer ist verantwortlich (sowohl gegenüber Crowdpartners als auch gegenüber Dritten) und haftbar für alle Aktivitäten, die über sein Account durchgeführt werden.
  10. Der Besucher erkennt an und akzeptiert, dass die Erstellung eines Accounts mit der Anbringung einer elektronischen Unterschrift gleichgestellt wird und dass Berichte, die von seinem Account aus oder im Rahmen einer Vereinbarung, die über sein Account abgeschlossen wurde, versandt werden, als vom Benutzer unterzeichnet betrachtet werden.

 

4. Regeln in Bezug auf die Nutzung der Website

    1. Das Kopieren, Verteilen, Wiederverwenden u. ä. von (Teilen) der Website ist nur nach vorhergehender schriftlicher Zustimmung durch Crowdpartners gestattet.

    2. Es ist nicht gestattet, ein automatisiertes System zu verwenden (oder ein solches einzuführen), einschließlich (jedoch nicht beschränkt auf) Roboter, Spider oder Offline-Leser, mit denen über die Website in einem bestimmten Zeitraum mehr Anfragen an die Server von Crowdpartner versendet werden, als jemand normalerweise in diesem Zeitraum erstellen könnte durch die Nutzung öffentlich zugänglicher (nicht angepasster) Standard-Webbrowser.

    3. Dem Besucher ist bekannt, dass ein Zugang zur Website und das Funktionieren derselben von der Verfügbarkeit einer Internetverbindung abhängen. Der Besucher ist selbst für die Instandhaltung einer solchen Verbindung verantwortlich.

    4. Der Besucher erkannt an, dass der Austausch von Informationen über die Website und über E-Mail nicht verschlüsselt ist und dass Crowdpartners darum die Geheimhaltung der Informationen nicht garantieren kann.

 

5. Konto und Investitionen

  1. Der Benutzer kann sich für ein Projekt bis zu dem für dieses Projekt geltenden Schlussdatum anmelden. Mit der Anmeldung gibt der Benutzer an, an einem Darlehen unter den in dem dazugehörigen Darlehensvertrag genannten Bedingungen teilnehmen zu wollen.

  2. Die Anmeldung wird zur Genehmigung durch Crowdpartners, beziehungsweise den Kreditmanager beurteilt und kann durch diese verweigert werden. Bei der Beurteilung berücksichtigt der Kreditmanager auf alle Fälle Folgendes:

    1. Der Benutzer darf insgesamt ohne Genehmigung durch den Kreditmanager nicht mehr als 49 % des Zielbetrages eines Projekts investieren;

    2. Wenn der Benutzer ein gewerblicher Investor ist, wie zum Beispiel eine nicht natürliche Person, und dieser Benutzer insgesamt mehr als € 100.000 in Projekte investieren möchte, muss er auf erste Aufforderung von Crowdpartners unverzüglich ergänzende Informationen über seine Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen;

    3. Der Benutzer darf nicht mehr als einen zu verantwortenden Teil seines Vermögens für Projekte verwenden. Natürliche Personen, die nicht im Rahmen ihres Berufs oder ihres Unternehmens handeln und die keine gewerblichen Investoren sind, werden als Konsumenten betrachtet und sind nicht berechtigt, die Grenzen zu überschreiten, die die AFM festgelegt hat und wie diese von Zeit zu Zeit geändert werden und als hätten sie keinen Investitionstest absolviert.

  3. Mit der Anmeldung für ein bestimmtes Projekt werden Gelder von dem Konto des Investors reserviert.

  4. Beträge auf dem Konto können erst für ein Darlehen reserviert werden, wenn ein ausreichend hoher Saldo von diesem Benutzer oder Investor darauf vorhanden ist. Alle Beträge, die auf einem Konto stehen, werden schnellstmöglich dazu verwendet und reserviert für ein Darlehen, beziehungsweise durch den Benutzer oder Investor zurückgezahlt oder auf das Bankkonto des entsprechenden Benutzers oder Investors überwiesen.

  5. Solange die Gelder reserviert sind, kann der Benutzer oder Investor nicht darüber verfügen.

  6. Es werden für den Zeitraum, in dem die Gelder des Investors auf dessen Konto stehen, keine Zinsen bezahlt. Dies gilt auch für reservierte Beträge auf einem Konto.

  7. Alle Zahlungen laufen über den Zahlungsdienstleister. Alle Gelder, die der Zahlungsdienstleister oder die Treuhandgesellschaft verwalten, werden für die entsprechende Partei verwaltet und nicht für sich selbst.

  8. Ungeachtet des oben Stehenden hat Crowdpartners, wenn im Rahmen eines Darlehens Gelder vom Zahlungsdienstleister oder der Treuhandgesellschaft empfangen werden, die den Investoren zustehen, das Recht, die außergewöhnlichen Kosten, die der Treuhandgesellschaft, dem Kreditmanager oder dem Sicherheitenverwalter angefallen sind oder noch entstehen werden oder könnten, davon abziehen zu lassen und damit verrechnen zu lassen, beziehungsweise diese zu Lasten davon zu begleichen. Dabei handelt es sich unter anderem um Kosten, die im Interesse der Investoren unter bestimmten Umständen und im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag anfallen, wie zum Beispiel (ohne darauf beschränkt zu sein) Kosten für Rechtsberatung, Inkassobüros und Experten für den Geldeinzug der vom Kreditnehmer an den Investor zu zahlenden Zinsen, Tilgungsbeträge und Kosten sowie für die Ablösung von Sicherheiten.

  9. Unbeschadet des Vorstehenden wird die Treuhandgesellschaft, wenn Gelder im Rahmen eines Darlehens vom Zahlungsdienstleister und/oder der Treuhandgesellschaft eingehen, die für Crowdpartners bestimmt sind, diese Gelder weiterleiten.

  10. Crowdpartners garantiert nicht, dass der Investor Vorteile aus einem Kredit ziehen kann. Crowdpartners haftet nicht, wenn der Investor die Hauptsumme des Kredits nicht oder nicht vollständig nach Ablauf des Darlehensvertrages zurückgezahlt bekommt.

  11. Crowdpartners ist inhaltlich bei keinem einzigen Projekt betroffen. Crowdpartners beurteilt ausdrücklich nicht die Gewinnerwartung des Kreditnehmers und erteilt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Empfehlung. Der Investor kann aufgrund der Informationen, die von Crowdpartners auf der Website veröffentlicht wurden, keine Rechte ableiten (wie z. B. Risikoklassifizierung). Eine Entscheidung für eine Investition erfolgt vollständig auf eigene Kosten und auf Risiko des Investors.

 

6. Vergütung

    1. Crowdpartners berechnet eine Vergütung für die Nutzung des Kontos. Die für Investoren geltenden Standardtarife sind auf der Website veröffentlicht und können von Zeit zu Zeit einseitig durch Crowdpartners geändert werden. Die Vergütung gilt nicht für eventuelle (außer)gerichtliche Maßnahmen gegen den Kreditnehmer.

    2. Die Vergütung, die Crowdpartners berechnet, wird gemäß Artikel 6.1 vom Guthaben des Kontos einbehalten. Dabei ist Crowdpartners berechtigt, diese Vergütung vom Guthaben auf dem Konto abbuchen und verrechnen zu lassen oder per Lastschrift vom angegebenen Gegenkonto eines Investors einzuziehen.

 

7. Geheimhaltung

    1. Die Benutzer sind verpflichtet, alle Informationen, über die eine Partei angegeben hat, oder von der normalerweise angenommen werden kann, dass diese als geheim gelten, wie zum Beispiel die Zugangsinformationen für ihr Account, geheim zu halten.

 

8. Verpflichtungen Crowdpartners

    1. Crowdpartners setzt sich dafür ein, die Website soweit wie möglich funktionierend und verfügbar zu halten. Crowdpartners behält sich das Recht vor, die Website oder Teile derselben zu ändern oder stillzulegen.

    2. Die Verpflichtungen von Crowdpartners sind immer Einsatzverpflichtungen und ausdrücklich keine Ergebnisverpflichtungen, es sei denn dies ist ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart und das Ergebnis ist deutlich und unmissverständlich beschrieben.

 

9. Beschränkung der Haftung

    1. Crowdpartners haftet nicht für (direkte oder indirekte) Schäden infolge eines Nichtfunktionierens oder der Nichtverfügbarkeit der Website, infolge von Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten der angebotenen Informationen und auch nicht für Schäden aufgrund von Problemen, die durch Störungen, Unterbrechungen, Fehlern oder einer Verzögerung in der Website verursacht wurden.

    2. Jegliche Haftung gegenüber Besuchern von Crowdpartners, der Treuhandgesellschaft, dem Sicherheitenverwalter und dem Kreditmanager, einschließlich der Haftung für Schäden die aufgrund eingeschalteter Dritter verursacht wurden, wie zum Beispiel durch den Zahlungsdienstleister, beschränkt sich auf die gesamten in diesem Jahr vom Investor geschuldeten Vergütungen an Crowdpartners aufgrund von Artikel 6.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    3. Die Haftungsbeschränkungen der Artikel 9.1 und 9.2 gelten nicht im Falle des Vorsatzes oder bewusster Rücksichtslosigkeit.

    4. Crowdpartners haftet nicht, wenn der Kreditnehmer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt.

    5. Bedingung für das Recht auf Schadensersatz ist, dass der Besucher den Schaden möglichst schnell nach der Entstehung desselben, jedoch spätestens innerhalb von 6 Monaten nach dessen Entstehung, schriftlich an Crowdpartners meldet.

    6. Jede Schadensersatzforderung verfällt nach Ablauf von 6 Monaten nach der Entstehung der Forderung, außer wenn dieser gemäß Artikel 9.5 gemeldet wurde.

 

10. Rechte am geistigen Eigentum

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte, wie zum Beispiel Urheberrechte und Markenrechte auf Texte, Abbildungen, bewegliche Bilder, Tonaufnahmen, Software und andere Materialien auf der Website gehören Crowdpartners beziehungsweise Dritten, mit deren Zustimmung diese Daten und Materialien auf der Website aufgenommen wurden. Es ist nicht gestattet, diese Daten und Materialien zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen.

     

 

11. Sonstiges

    1. Die Verwaltung von Crowdpartners und der Treuhandgesellschaft gelten als vollständiger Nachweis der Beträge, die die Treuhandgesellschaft für einen Benutzer verwaltet, sowie aller Vereinbarungen, die der Benutzer über sein Account abgeschlossen hat, es sei denn, es erfolgt ein Gegenbeweis.

    2. Crowdpartners hält sich an die Datenschutzregeln, die für alle bestehenden und zukünftigen Rechtsverhältnisse zwischen einem Benutzer und Crowdpartners gelten. Die entsprechende Datenschutzrichtlinie ist auf der Website veröffentlicht. Der Benutzer hat die Datenschutzerklärung von Crowdpartners zur Kenntnis genommen und stimmt der dort beschriebenen Verarbeitung seiner (personenbezogenen) Daten sowie deren Austausch mit Dritten im Rahmen der von Crowdpartners angebotenen Dienste zu.

    3. Falls eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist oder wird, bleiben die sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die Parteien werden sich über neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtige bzw. gelöschte Bestimmung abstimmen, wobei weitest möglich das Ziel und die Tragweite der nichtigen bzw. gelöschten Bestimmung berücksichtigt wird.

    4. Für das Rechtsverhältnis zwischen Besuchern einerseits und Crowdpartners andererseits, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gilt ausschließlich das niederländische Recht. Der zuständige Richter in Amsterdam ist exklusiv befugt, Konflikte im Zusammenhang mit diesen anzuhören, es sei denn, dass aufgrund von nicht abdingbarem Recht (auch) ein anderer Richter befugt ist.